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Widerspruch, Korrektur, Löschung

Wir übernehmen Registerdaten aus amtlichen Quellen. Fehler passieren – bei uns, bei den Registern, bei Zwischenständen zwischen Aktualisierungen. Deshalb dieses Verfahren.

Was Sie beanstanden können

  • Unrichtige Registerdaten (Name, Adresse, Betreiber, Platzzahl, Registernummer, Datum): Wir gleichen sofort mit der aktuellen Registerausgabe des Woiwoden ab. Steht dort etwas anderes als bei uns, korrigieren wir binnen fünf Werktagen. Steht bei uns dasselbe wie im Register, verweisen wir auf die Berichtigung durch den Woiwoden – die wir übernehmen, sobald sie im Register erscheint.
  • Vermerk „Zulassung entzogen“: Wenn Sie belegen können, dass die Entziehung aufgehoben, angefochten oder befristet ausgesetzt ist, ergänzen wir den Vermerk entsprechend (Widerspruchsverfahren läuft, Entscheidung des Woiwoden vom …). Grundlage bleibt der Registereintrag.
  • Preisangaben, Deutschkenntnisse, Beschreibungen: Wenn wir eine Quelle nennen und Sie die Angabe für veraltet oder falsch halten, aktualisieren wir mit der aktuellen Quelle Ihrer Wahl (Preisliste als PDF mit Datum, Passage von Ihrer Website).
  • Kompletter Widerspruch gegen den Eintrag: Der Registereintrag selbst ist öffentliche Information und bleibt sichtbar. Wir entfernen alle darüber hinausgehenden Angaben (Preise, Deutschkenntnisse, Beschreibungstexte) und ersetzen sie durch den Hinweis, dass die Einrichtung Angaben in Ergänzung des Registers zurückgezogen hat.

Verfahren

  1. Schreiben Sie an redaktion@pflegeheimpolen.com. Nennen Sie die beanstandete Stelle (URL genügt), Ihre Rolle (Leitung, Betreiber, Rechtsvertretung) und die Änderung, die Sie wünschen.
  2. Wir bestätigen den Eingang binnen 24 Stunden.
  3. Wir prüfen gegen die aktuelle Registerausgabe und die von Ihnen benannte Quelle und antworten innerhalb von fünf Werktagen mit dem Ergebnis der Prüfung.
  4. Bei berechtigter Beanstandung ist die Korrektur mit der nächsten Site-Aktualisierung live, spätestens nach 24 Stunden.

Was Sie nicht durch Widerspruch erreichen

  • Löschung eines vom Woiwoden veröffentlichten Registereintrags – dafür ist der Woiwode zuständig.
  • Bevorzugte Darstellung, höhere Sortierung, Löschung eines Konkurrenten.
  • Anonymisierung eines aktuell gültigen Zulassungsbescheids.

Die redaktionelle Unabhängigkeit bleibt gewahrt; das Verfahren dient der Faktenkorrektur, nicht dem Marketing.

Rechtsgrundlage der Datenveröffentlichung: Ustawa o pomocy społecznej Art. 67 (öffentliches Register); Verordnung (EU) 2016/679 Art. 17 (Recht auf Berichtigung/Löschung, mit Abwägung gegen berechtigte Interessen der Berichterstattung).