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Der Weg nach Polen

Der Umzug ist logistisch der schwierigste Tag des ganzen Vorhabens – und der, über den Vermittler am wenigsten sagen. Drei Varianten, je nach Mobilität, plus die Papiere, ohne die es nicht geht.

Drei Varianten

Eigenes Auto. Für Bewohner, die sitzen und mit Hilfe ein- und aussteigen können. Zwei bis sechs Stunden Fahrt mit Pausen alle 90 Minuten; Rollstuhl faltbar im Kofferraum. Für Demenzkranke die beste Variante, weil ein vertrauter Mensch fährt.

Privater Krankentransport (sitzend oder liegend). Deutsche Krankentransportunternehmen fahren Auslandsfahrten als Privatleistung; polnische Anbieter (transport medyczny) holen ebenfalls in Deutschland ab und sind meist günstiger. Abrechnung nach Kilometern plus Grundpauschale, mit Begleitung durch Rettungssanitäter oder Pflegekraft gegen Aufpreis. Holen Sie ein deutsches und ein polnisches Angebot ein – das Haus nennt Ihnen in der Regel einen polnischen Anbieter, mit dem es arbeitet.

Transport durch das Haus. Einige größere Häuser haben eigene Fahrzeuge und holen Bewohner in Deutschland ab, teils inklusive, teils gegen Kilometerpauschale. Fragen Sie danach; bei Häusern mit deutscher Website ist das üblich.

Was die Kassen zahlen – und was nicht

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankentransport nur bei medizinischer Notwendigkeit zu einer Behandlung, nicht für einen Umzug ins Pflegeheim – auch innerhalb Deutschlands nicht. Die Pflegekasse zahlt keinen Transport. Der Umzug ist eine Privatausgabe; steuerlich kann er als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Heimunterbringung krankheitsbedingt ist.

Unterlagen im Auto

  • Personalausweis oder Reisepass (Pflicht, auch innerhalb Schengen; das Haus braucht ihn für die Meldung nach Art. 68a).
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC, Rückseite der Versichertenkarte).
  • Aktueller Medikamentenplan und Vorrat für mindestens 14 Tage; Rezepte deutscher Ärzte gelten in Polen nur eingeschränkt, das Haus stellt auf polnische Verordnung um.
  • Arztbrief oder Pflegeüberleitungsbogen; Pflegegrad-Bescheid (Kopie).
  • Vollmacht oder Betreuerausweis.
  • Vertrag des Hauses, unterschrieben; Kontakt der Pflegedienstleitung für den Ankunftstag.

Was das Haus vorbereitet

Ein gutes Haus fragt vor dem Transport nach dem Überleitungsbogen, richtet das Zimmer mit den mitgeteilten Hilfsmitteln ein (Pflegebett, Antidekubitus-Matratze), meldet den neuen Bewohner beim Hausarzt an und plant den ersten Arztbesuch innerhalb von 48 Stunden. Fragen Sie nach genau diesen vier Punkten – sie zeigen, ob die Aufnahme Routine ist.

Der Ankunftstag

Planen Sie, selbst dabei zu sein und mindestens eine Nacht in der Nähe zu bleiben. Der erste Abend entscheidet über die Eingewöhnung; bei Demenz sollten Sie die ersten Tage täglich kommen und das Haus vorher darüber informieren, was beruhigt (Musik, Fotos, ein bestimmtes Kleidungsstück).

Quellen

  1. § 60 SGB V (Fahrkosten) und Krankentransport-Richtlinie des G-BA
  2. § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen)
  3. Ustawa o pomocy społecznej, Art. 68a (Meldepflichten der Einrichtung)