Was bleibt Ihnen zu zahlen – hier oder dort
Der Rechner stellt den deutschen Eigenanteil dem Preis eines polnischen Hauses gegenüber und zieht das Pflegegeld ab, das nach Polen weitergezahlt wird. Keine Registrierung, keine Speicherung – die Rechnung läuft in Ihrem Browser.
Wie der Rechner rechnet
Deutschland: Sie tragen den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (pflegebedingt, vermindert um den Zuschlag nach § 43c) plus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Der vdek veröffentlicht diese Summe halbjährlich je Bundesland; im ersten Jahr lag sie zuletzt bei zuletzt rund 3.100 € im Durchschnitt. Polen: Sie zahlen den Heimpreis vollständig selbst, erhalten aber das Pflegegeld Ihres Pflegegrads weiter (Rechtsgrundlage). Die stationäre Sachleistung entfällt. Der Rechner zieht deshalb nur das Pflegegeld ab.
Vorsicht bei Preisen „ab“: Sie gelten meist für ein Bett im Doppel- oder Dreibettzimmer bei niedrigem Pflegebedarf. Lassen Sie sich den Preis für Ihren Pflegegrad und das gewünschte Zimmer schriftlich geben und tragen Sie ihn oben ein.
Quellen
- Pflegegeldbeträge: § 37 SGB XI in der Fassung des PUEG, gültig seit 1. Januar 2025
- Eigenanteil: vdek, Finanzielle Belastung im Pflegeheim, Stichtag 1. Juli 2025 (Bundesdurchschnitt 1. Jahr) – vor Veröffentlichung aktualisieren
- Leistungszuschlag: § 43c SGB XI
- Heimpreise: Angaben der Einrichtungen und Portale, siehe Kostenseite